Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der TURIMED AG
1. Gültigkeit
Für alle mit der TURIMED AG getätigten Verkaufsgeschäfte sind ausschliesslich die nachstehenden Bedingungen massgebend soweit nicht schriftlich Abweichendes vereinbart wurde oder für bestimmte Produkte zusätzliche Bedingungen gelten. Bedingungen des Käuferswerden von der TURIMED AG nicht anerkannt, soweit sie von deren eigenen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichen. Dies gilt auch für den Fall, dass den abweichenden Bedingungen des Käufers nicht ausdrücklich widersprochen wird.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1. Angebote der TURIMED AG, die keine Annahmefrist enthalten,sind hinsichtlich Produkt, Preis, Menge und Lieferfrist freibleibend.TURIMED AG liefert die vom Kunden bestellten Waren oder erbringt Dienstleistungen nach Annahme des Angebots zum Vertragsabschluss. Sollte TURIMED AG nachträglich erkennen, dass sich ein Fehler bei den Angaben zu einem Produkt, zu einem Preis oder zu einer Lieferbarkeit eingeschlichen hat, wird TURIMED AG den Kunden hiervon umgehend informieren. Dieser kann den Auftrag unter den abgeänderten Konditionen nochmals bestätigen. Andernfalls ist TURIMED AG zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
2.2. Der Vertrag über einen angebotenen Gegenstand oder eine Dienstleistung kommt ohne ausdrückliche Erklärung gegenüber dem Kunden bereits mit der Annahme des Angebots zum Vertragsabschluss durch TURIMED AG zustande (Art. 6 des Obligationenrechts). TURIMED AG wird dem Kunden die Annahme des Angebots zum Vertragsabschluss entweder bestätigen oder die Lieferung gemäss Auftrag ausführen.
3. Preise
Bei Lieferung in der Schweiz verstehen sich die Preise ab Werk. Für Kleinmengen und Expressbestellungen ist ein Zuschlag geschuldet. Sämtliche Nebenkosten wie z. B. für Fracht, Versicherung, Ausfuhr-,Durchfuhr- Einfuhr- und andere Bewilligungen sowie Beurkundungen gehen zu Lasten des Käufers. Ebenso hat der Käufer alle Arten von Steuern, Abgaben, Gebühren, Zölle und dergleichen zu tragen, die im Zusammenhang mit dem Vertrag erhoben werden, oder sie gegen entsprechenden Nachweis der TURIMED AG zurückzuerstatten, falls diese hierfür leistungspflichtig geworden ist.
4. Zahlungsbedingungen
4.1. Die Zahlungen sind vom Käufer ohne Abzug von Skonto, Spesen,Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen zu leisten. Inkassospesen werden zusätzlich verrechnet. Mangels anderweitiger Vereinbarung ist der Preis innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen (Fixtermin). Die Zahlungspflicht ist erfüllt, sobald am Domizil der TURIMED AG der Rechnungsbetrag in Schweizerfranken zur freien Verfügung der TURIMED AG gestellt worden ist.
4.2. Bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, insbesondere bei Zahlungsrückstand, ist die TURIMED AG berechtigt, die weitere Ausführung des Auftrags auszusetzen und versandbereite Lieferungen zurückzubehalten, bis die TURIMED AG genügende Sicherheiten erhält. Erhält die TURIMED AG innert angemessener Frist keine genügenden Sicherheiten, ist sie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz geltend zu machen.
4.3. Hält der Käufer die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so hat er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins zu entrichten, der sich nach den am Domizil des Käufers üblichen Zinsverhältnissen richtet, jedoch mindestens 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank liegt. Der Ersatz weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
5. Lieferfrist
Für die Einhaltung von Lieferfristen haftet die TURIMED AG nur dann, wenn sie eine entsprechende schriftliche Zusage abgegeben hat. Zudem wird vorausgesetzt, dass der Käufer seine eigenen Vertragspflichten erfüllt hat.
6. Eigentumsvorbehalt
Die TURIMED AG bleibt Eigentümerin ihrer gesamten Lieferungen, solange ihr noch Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehen. Der Käufer ist verpflichtet, bei Massnahmen mitzuwirken, die zum Schutz des Eigentums der TURIMED AG erforderlich sind.
7. Transport und Versicherung
7.1 Ohne anderslautende Vereinbarung erfolgt der Transport zum Bestimmungsort auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Nutzen und Gefahr übernimmt der Besteller mit Abgang der Ware an die vorgeschriebenen Empfangsstelle.
7.2 Jeder Sendung ist ein Lieferschein beigelegt.
8. Verpackung
Die Standardverpackung ist im Preis inbegriffen. Sonderverpackung erfolgt nur auf Wunsch des Käufers und gegen zusätzliche Verrechnung.
9. Mängel
9.1. Der Käufer hat bei Erhalt zu prüfen, ob die gelieferte Ware einwandfrei und für den vorgesehenen Einsatz zweck geeignet ist. Unterlässt der Käufer diese Prüfung, entfällt jegliche Haftung für die TURIMED AG.
9.2. Allfällige Beanstandungen sind innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Ware unter Angabe der Bestelldaten und der Rechnungs- und Lieferscheinnummern sowie der auf den Gebinden aufgeführten Chargen- / Batch-Nummern zu erheben; versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
9.3. Die Anerkennung von Mängelrügen setzt voraus, dass die beanstandete Ware an die TURIMED AG retourniert wird.
9.4. Im Falle von ordnungsgemäss erhobenen und begründeten Mängelrügen stehen dem Käufer die im schweizerischen Obligationenrecht vorgesehenen Ansprüche aus Sachgewährleistung zu. Für die Verjährung der Gewährleistung gilt ebenfalls die Regelung des schweizerischen Obligationenrechts.
9.5. Auch im Falle begründeter Mängelrügen ist der Kaufpreis zum vereinbarten Zeitpunkt zu bezahlen, unbeschadet späterer Regelung. Die Verrechnung mit anderen als unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen ist unzulässig.
10. Datenschutz
TURIMED AG gewährleistet, dass sie die anlässlich von Bestellungen anfallenden Kundendaten lediglich im Zusammenhang mit der Abwicklung der Bestellung erhebt, bearbeitet, speichert und nutzt sowie zu internen Marktforschungs- und zu eigenen Marketingzwecken.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
11.1. Gerichtsstand ist am Sitze der TURIMED AG.
11.2. Alle Streitigkeiten, welche sich aufgrund der Geschäftsbeziehung zwischen TURIMED AG und dem Kunden, einschliesslich solcher, die sich aufgrund der Anwendung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, sind ausschliesslichdurch die zuständigen ordentlichen Gerichte von Wallisellen, Schweiz, unter Vorbehalt der Weiterziehung an das Schweizerische Bundesgericht, zu beurteilen. TURIMED AG behält sich indessen das Recht vor, den Kunden bei den Gerichten seines Domizils oder bei jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.
11.3. Das Rechtsverhältnis untersteht dem materiellen schweizerischen Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf ("Wiener Kaufrecht") und der Haager Abkommen über internationale Warenkaufverträge ist ausgeschlossen.